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Bodenkundliche Baubegleitung

Der Boden dient uns nicht nur als Baugrund, sondern auch als Lebensgrundlage. Um sicherzustellen, dass mit dem Boden möglichst sparsam und schonend umgegangen wird, gibt es den Arbeitsbereich der Bodenkundlichen Baubegleitung.

Zusätzlich zu den Vorgaben nach bspw. DIN 19639 ist seit dem 01.01.2021 der Bodenschutz durch das Landes-Bodenschutz- und Altlastengesetz (LBodSchAG) rechtlich in Baden-Württemberg verankert. Hierin ist festgeschrieben, dass eine bodenkundliche Baubegleitung in folgenden Fällen durchzuführen ist:

- Bei Böden mit hoher Funktionserfüllung (vgl. § 2 BBodSchG)

- bei besonders empfindlichen Böden (bspw. grundwasserbeeinflusste Böden)

- bei einer Eingriffsfläche > 5.000 m2 (gem. § 3 LBodSchAG)

 

Zur Durchführung der Bodenkundlichen Baubegleitung ist vorab meist die Erstellung eines Bodenschutzkonzeptes nötig und sinnvoll, um vor Maßnahmenbeginn die Art und den Zustand des Bodens sowie die Auswirkung der Maßnahme auf diesen festzustellen. Hierbei können schädliche Auswirkungen auf den Boden, bspw. Bodenschadverdichtungen, minimiert werden. Somit fallen weniger Sanierungskosten nach Beendigung der Maßnahme an.

Mit unseren durch den Bundesverband Boden (www.bvboden.de) zertifizierten Bodenkundlichen BaubegleiterInnen können wir eine qualifizierte und adäquate Vorbereitung und Begleitung Ihrer Baumaßnahmen garantieren. Zu unserem Leistungsumfang gehören u. A.:

- Bodenkundliche Kartierungen nach bodenkundlicher Kartieranleitung (momentan KA5) mittels Pürckhauer Bohrstock oder Baggerschürfen

- Feldversuche (bspw. Penetrometertest, Tensiometermessungen)

- Laborversuche (bspw. Bestimmung Wassergehalte nach DIN, Analysen nach TOC und Humusgehalt, Bestimmung nFK)

- Aufstellen von Bodenschutzkonzepten und Bodenschutzplänen nach rechtlichen Vorgaben

- Durchführung von Bodenkundlichen Baubegleitungen durch zertifizierte Bodenkundliche BaubegleiterInnen

- Massenbilanzierungen

- Durchführung von Umweltbaubegleitungen

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